Gemeindeordnung
Die Gemeindeordnung ist die Verfassung der Ortsgemeinde. Sie enthält Bestimmungen über die Aufgaben und Kompetenzen der Bürgerschaft, des Ortsverwaltungsrat und der Geschäftsprüfungskommission sowie über die Organisation und Durchführung der Bürgerversammlung.
Reglemente
Reglemente dienen der Konkretisierung des übergeordneten Rechts. Grundsätzlich untersteht die Einführung rechtsetzender Reglemente dem fakultativen Referendum. Ausgenommen davon sind geschäftsinterne Reglemente, wie beispielsweise das Personalreglement oder das Geschäftsreglement des Rats.
Reglement über die Bewirtschaftung und Nutzung der Güter der Ortsgemeinde Rapperswil
Reglement über die Reserve Werterhalt Finanzvermögen
Nachtrag I zum Reglement über die Reserve Werterhalt Finanzvermögen
Nachtrag II zum Reglement über die Reserve Werterhalt Finanzvermögen
Nachtrag III zum Reglement über die Reserve Werterhalt Finanzvermögen
Personalreglement per 01.01.2023
Protokolle der Bürgerversammlungen
Über die Bürgerversammlung wird ein Protokoll erstellt. Das Protokoll wird vierzehn Tage nach der Bürgerversammlung während vierzehn Tagen bei der Geschäftsstelle öffentlich aufgelegt. Innert der Auflagefrist können Stimmberechtigte sowie Personen, die schutzwürdige Interessen geltend machen können, beim zuständigen Departement Protokollbeschwerde mit einem Antrag auf Berichtigung erheben.
Protokoll der Bürgerversammlung vom 2. Mai 2017
Protokoll der Bürgerversammlung vom 05. Dezember 2017
Protokoll der Bürgerversammlung vom 22. Mai 2018
Protokoll der ausserordentlichen Bürgerversammlung 11. September 2018
Protokoll der Bürgerversammlung vom 4. Dezember 2018
Protokoll der Bürgerversammlung vom 21. Mai 2019
Protokoll der ausserordentlichen Bürgerversammlung vom 10. September 2019
Protokoll der Bürgerversammlung vom 3. Dezember 2019
Protokoll der ausserordentlichen Bürgerversammlung vom 8. September 2020
Protokoll der Bürgerversammlung vom 8. Dezember 2020
Protokoll der Bürgerversammlung vom 7. Dezember 2021
Protokoll der Bürgerversammlung vom 7. Juni 2022
Protokoll der Bürgerversammlung vom 6. Dezember 2022
Protokoll der Bürgerversammlung vom 9. Mai 2023
Protokoll der Bürgerversammlung vom 5. Dezember 2023
Protokoll der ausserordentlichen Bürgerversammlng vom 26. März 2024
Jahresbericht mit Jahresrechnung
Jahresbericht und Rechnung werden jeweils im Mai des Folgejahres anlässlich einer Bürgerversammlung behandelt. Vom Jahresbericht, welcher über die wichtigsten Ereignisse des abgelaufenen Jahres Auskunft gibt, nehmen die Stimmberechtigten Kenntnis. Die Jahresrechnung gilt es zu genehmigen.
Budget
Das Budget beinhaltet eine Übersicht der Einnahmen und Ausgaben für das kommende Verwaltungsjahr. Und es regelt, wie viel Geld einzelne Gemeindeorgane zur Durchführung ihrer Aufgaben haben. Das Budget 2018 der Ortsgemeinde basiert auf dem neuen Rechnungsmodell RMSG.
Ausserordentliche Bürgerversammlungen
Neben den ordentlichen Bürgerversammlungen kann der Rat ausserordentliche Bürgerversammlungen anordnen.
Gutachten vom 11. September 2018
Protokoll vom 11. September 2018
Gutachten vom 10. September 2019
Protokoll vom 10. September 2019
Gutachten vom 8. September 2020
Protokoll vom 8. September 2020
Wahlen
Die Stimmberechtigten wählen die Präsidentin resp. den Präsidenten und die weiteren Mitglieder des Ortsverwaltungsrats und die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission an der Urne. Die Wahl erfolgt auf eine Amtsdauer von vier Jahren. Wiederwahl ist möglich.
Abstimmungen
Abstimmungen finden insbesondere in den folgenden Fällen statt: Gemeindeordnung, sofern ein Drittel der Bürgerversammlung dies verlangt, bei einem Referendum oder einer Initiative.
Abstimmungsprotokoll vom 14. Juni 2020 (Rechnung 2019)
Abstimmungsprotokoll vom 30. Mai 21 (Rechnung 2020)
Fakultatives Referendum
Dem fakultativen Referendum unterstehen unter anderem allgemein verbindliche Reglemente, ausgenommen Gebührentarife, sowie allgemein verbindliche Vereinbarungen. Ein Zehntel der Stimmberechtigten kann schriftlich verlangen, dass ein dem fakultativen Referendum unterstehender Erlass oder Beschluss der Abstimmung durch die Bürgschaft unterstellt wird.